Ihr Recht, uns zu beauftragen ! - Schutzgemeinschaft für Bürger und Verbraucher

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Ihr Recht, uns zu beauftragen !

Kurze Erläuterung: "Betroffener" oder "betroffene Person" ist die natürliche Person, zu der personenbezogene Daten verarbeitet worden sind.
(verarbeitet heißt u.a.: erhoben, gespeichert, geändert usw.)

Betroffene Personen haben gem. DS-GVO Art. 15 das Recht auf Auskunft. 
Um dieses Recht auf Auskunft fundiert geltend zu machen bedarf es allerdings einer gewissen Grundkenntnis der DS-GVO. Dehalb sind wir Ihnen auf Wunsch bereits bei der Geltendmachung dieses Rechts auf Auskunft behilflich, indem wir das für Sie erledigen.

Wird die Auskunft nicht, nicht vollständig oder nicht fristgemäß erteilt, erfordert dies eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Hier kommt der Art. 80 der DS-GVO (siehe nebenstehenden Auszug aus der DS-GVO) ins Spiel. Als Verbraucherschutzverein sind wir gesetzlich dazu ermächtigt Ihnen dabei zu helfen.

Wir helfen Ihnen gern. Senden Sie uns einfach eine Mail an info@sfbuv.de oder verwenden Sie hierzu unser Kontaktformular.



Auszug aus der DS-GVO (Datenschutz Grundverordnung):
Artikel 80
Vertretung von betroffenen Personen
(1) Die betroffene Person hat das Recht, eine Einrichtung, Organisationen oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, die ordnungsgemäß nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet ist, deren satzungsmäßige Ziele im öffentlichem Interesse liegen und die im Bereich des Schutzes der Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen in Bezug auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten tätig ist, zu beauftragen, in ihrem Namen eine Beschwerde einzureichen, in ihrem Namen die in den Artikeln 77, 78 und 79 genannten Rechte wahrzunehmen und das Recht auf Schadensersatz gemäß Artikel 82 in Anspruch zu nehmen, sofern dieses im Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen ist.

 
 
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