Schätzungsweise 70-80% aller Internetauftritte verstoßen bei den Pflichtangaben ihres Impressums und bei ihrem
Datenschutzhinweis gegen die gesetzlichen Vorgaben und sind somit der Gefahr einer kostspieligen Abmahnung ausgesetzt.
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DS-GVO - Sind die Pflichtangaben auf Ihrer Homepage korrekt und vollständig?
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Ihr Prozeßkostenrisiko bei einer Abmahnung mit Unterlassungsklage sehen Sie in der folgenden Tabelle:
Streitwert
1. Instanz
2. Instanz
3. Instanz
5.000,- €
2.288,46 €
4.939,26 €
8.457,20 €
10.000,- €
4.090,70 €
8.820,82 €
15.119,98 €
... und nicht vergessen, wer verliert muß zahlen ...unddie abgemahnten Positionen korrigieren !
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