Aktuelles 3 - Schutzgemeinschaft für Bürger und Verbraucher

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Aktuelles 3

In den Kindertagesstätten werden sogenannte Erhebungsbögen zur Erstellung eines Entwicklungsprofils erstellt.

Schützen Sie die Persönlichkeitsrechte Ihrer Kinder

Daten für die Beobachtungsbögen dürfen nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern erhoben werden!
Bevor Sie Ihr Einverständnis erklären sollten Sie unbedingt zuerst prüfen, ob beim Träger der Kindertagesstätte die Mindestanforderungen gem. EU-DSGVO eingehalten werden!

Auf Wunsch sind wir Ihnen dabei gerne behilflich.
 
Mit freundlicher Genehmigung vom Kultusministerium Baden-Württemberg stellen wir Ihnen hier die Broschüre "Datenschutz in Kindertageseinrichtungen" zum Download bereit.

(zum Download der PDF-Datei bitte den Flyer anklicken)
 
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