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Schufa-Abzocke?

Herausgegeben von Reiner Zufall in Aktuelles · 15/5/2015 00:45:00
Banken und Unternehmen zählen zu den Vertragspartnern der Schufa und sind somit eine der Haupteinnahmequellen. Eine weitere nicht unbedeutende Einnahmequelle sind die Bonitätsauskünfte direkt an Personen, deren Daten bei der Schufa gespeichert sind. 
Mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat der Gesetzgeber zwar diese "Einnahmequelle" erheblich beschnitten, denn im BDSG § 34 Abs. 8 steht eindeutig und unmissverständlich: "Die Auskunft ist unentgeltlich (einmal je Kalenderjahr)".

Auf ihrer Homepage versucht die Schufa diese gesetzliche Vorschrift dahingehend zu umgehen, indem sie m.E. irreführende Angaben zur Bestellung bzw. zum Download des Bestellformulars macht. Irreführende Angaben deshalb, weil sie neben der kostenpflichtigen "Bonitätsauskunft/Selbstauskunft" und weiteren Serviceleistungen lediglich einen Button "Datenübersicht nach § 34 BDSG" anbietet.

Die wenigsten Nutzer dieser Homepage werden wohl den Unterschied kennen zwischen "Bonitätsauskunft" und "Datenübersicht nach § 34 BDSG", zumal der letztere Begriff wohl den meisten unbekannt sein dürfte. Der gravierende Unterschied besteht darin, dass die "Bonitätsauskundt" 24,95 € kostet und die "Datenübersicht" ist kostenlos !!!

So etwas bezeichne ich als Abzocke.


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