Schätzungsweise 70-80% aller Internetauftritte verstoßen bei den Pflichtangaben ihres Impressums und bei ihrem Datenschutzhinweis gegen die gesetzlichen Vorgaben und sind somit der Gefahr einer kostspieligen Abmahnung ausgesetzt.
Ihr Prozeßkostenrisiko bei einer Abmahnung mit Unterlassungsklage sehen Sie in der folgenden Tabelle:
Streitwert
1. Instanz
2. Instanz
3. Instanz
5.000,- €
2.288,46 €
4.939,26 €
8.457,20 €
10.000,- €
4.090,70 €
8.820,82 €
15.119,98 €
... und nicht vergessen, wer verliert muß zahlen ...unddie abgemahnten Positionen korrigieren !