Begriffsbestimmungen - Schutzgemeinschaft für Bürger und Verbraucher

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Datenschutz

Hinweis
Textpassagen, in grauer Farbe geschrieben, weisen noch auf Themenbereiche hin, die mit Einführung der DS-GVO am 25.05.2018 ihre Gültigkeit verloren haben

Teil 1 Grundkenntnisse – Begriffe und Begriffsbestimmungen
                       
Um Ihre Datenschutz-Rechte wahrnehmen zu können bedarf es zwingend einiger Grundkenntnisse, dazu gehören u.a. auch einige
Begriffe und Begriffsbestimmungen:
 
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
 
Nicht-öffentliche Stellen
Hierzu zählen z.B. Handel, Handwerk, Industrie, Dienstleister, Vereine  uvm. Im Prinzip alle, die nicht zu den „Öffentlichen Stellen“ zählen.
        
Landesdatenschutzgesetze (LDSG)
Jedes der 16 Bundesländer hat ein eigenes Landesdatenschutzgesetz. Inhaltlich weichen diese LDSG nur geringfügig vom BDSG ab. Z.B. sind in 11 Bundesländern im LDSG  jeweils  Datenschutzbeauftragte vorgeschrieben, in 5 Bundesländern ist der Datenschutzbeauftrage eine „Kann-Bestimmung. Neu: In der DS-GVO gibt es hierzu keine "Kann-Bestimmung" mehr !

Öffentliche Stellen
Landläufig sind hier Ämter, Behörden, Kommunen usw. gemeint. Diese unterliegen jetzt alle der DS-GVO.
                                              
Betroffener
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person (Betroffener)                 
 
Verantwortliche Stelle
Verantwortliche Stelle ist jede Person oder Stelle, die personenbezogene Daten für sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt oder dies durch andere im Auftrag vornehmen lässt.

Anmerkung: „Verarbeiten“ ist das Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln, Nutzen, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. Details hierzu stehen in der DS-GVO.
 
Besondere Arten personenbezogener Date 
sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.
(Diese Daten unterliegen einem umfassenderen Datenschutz als die „normalen“ personenbezogenen Daten).

WICHTIG:
Der / die „Betroffene“ hat ausschließlich Rechte !!!
Die „verantwortliche Stelle“ hat ausschließlich Pflichten !!!
 
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