Ihre Rechte - Schutzgemeinschaft für Bürger und Verbraucher

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Datenschutz 
Teil 2 Grundkenntnisse – Ihre Rechte als Betroffene/r
           
Datenschutz
ist ein gesetzlich verankertes Grundrecht zum Schutz Ihrer Privatsphäre !
                       
Gegenüber nicht-öffentlichen Stellen haben Sie in puncto Datenschutz grundsätzlich nachfolgend aufgeführte Rechte, mit gewissen Einschränkungen haben Sie dieselben Rechte auch gegenüber den öffentlichen Stellen.

Ihre Rechte als Betroffene/r sind in der DS-GVO. Im Detail handelt es sich hierbei um folgende Rechte, die auch durch Rechtsgeschäft (z.B. Vertrag oder AGB) weder ausgeschlossen noch beschränkt werden können:
 
Ihr Recht auf Auskunft:
  • Auf Antrag ist Ihnen Auskunft zu erteilen
  • über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und über  deren Herkunft,
  • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden,
  • den Zweck der Speicherung.
 
Ihr Recht auf Berichtigung:
  • Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind,
  • geschätzte Daten sind als solche deutlich zu kennzeichnen.
 
Ihr Recht auf Löschung:
  • Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist,
  • wenn es sich um besondere Arten personenbezogener Daten handelt und ihre Richtigkeit von der verantwortlichen Stelle nicht bewiesen werden kann,
  • bei Verarbeitung für eigene Zwecke, sobald ihre Kenntnis zur Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist,
  • und eventuell weitere Gründe.
 
Ihr Recht auf Sperrung:
An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit
  • einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche  Aufbewahrungsfristen entgegen stehen,
  • Grund zu der Annahme besteht, dass   durch eine Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden,
  • soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen lässt,
  • und eventuelle weitere Gründe.
 
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