Datenschutz
Teil 2 Grundkenntnisse – Ihre Rechte als Betroffene/r
Datenschutz
ist ein gesetzlich verankertes Grundrecht zum Schutz Ihrer Privatsphäre !
Gegenüber nicht-öffentlichen Stellen haben Sie in puncto Datenschutz grundsätzlich nachfolgend aufgeführte Rechte, mit gewissen Einschränkungen haben Sie dieselben Rechte auch gegenüber den öffentlichen Stellen.
Ihre Rechte als Betroffene/r sind in der DS-GVO. Im Detail handelt es sich hierbei um folgende Rechte, die auch durch Rechtsgeschäft (z.B. Vertrag oder AGB) weder ausgeschlossen noch beschränkt werden können:
Ihr Recht auf Auskunft:
- Auf Antrag ist Ihnen Auskunft zu erteilen
- über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und über deren Herkunft,
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden,
- den Zweck der Speicherung.
Ihr Recht auf Berichtigung:
- Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind,
- geschätzte Daten sind als solche deutlich zu kennzeichnen.
Ihr Recht auf Löschung:
- Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist,
- wenn es sich um besondere Arten personenbezogener Daten handelt und ihre Richtigkeit von der verantwortlichen Stelle nicht bewiesen werden kann,
- bei Verarbeitung für eigene Zwecke, sobald ihre Kenntnis zur Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist,
- und eventuell weitere Gründe.
Ihr Recht auf Sperrung:
An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit
- einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegen stehen,
- Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden,
- soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen lässt,
- und eventuelle weitere Gründe.